Auf Teneriffa unterliegen Provisionszahlungen—je nach Art der Ausführung und Ihrem steuerlichen Wohnsitz—zweierlei Arten von Abgaben: der kanarischen Umsatzsteuer (IGIC) sowie der Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Die Besteuerung im Detail:
- Indirekte Steuer:
IGIC (anstelle der spanischen Mehrwertsteuer)
Auf den Kanarischen Inseln gibt es keine reguläre Mehrwertsteuer. Stattdessen wird die Allgemeine Indirekte Steuer der Kanaren (IGIC) erhoben.
- Standardsteuersatz:
Der reguläre IGIC-Satz für Provisionszahlungen und Dienstleistungen liegt bei 7 %. - Pflichten:
Wenn Sie als Selbstständiger oder Unternehmen tätig sind und Provisionen in Rechnung stellen, müssen Sie diese 7 % IGIC aufschlagen. Dies erfordert in der Regel die vierteljährliche Abgabe von IGIC-Steuererklärungen (z. B. über das Modelo 420).
Direkte Steuer:
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- Einkommen- oder Körperschaftsteuer
Wie die Provisionen letztlich bei der Einkommensteuer (für Privatpersonen) oder Körperschaftsteuer (für Unternehmen) versteuert werden, hängt von Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab. - Steueransässige (Residenten):
Wenn Sie auf Teneriffa gemeldet sind und dort Ihren Lebensmittelpunkt haben, werden Ihre weltweiten Einkünfte (inklusive der Provisionen) nach dem progressiven spanischen Einkommensteuersatz versteuert. - Nicht-Residenten (z. B. Wohnsitz in Deutschland):
Erzielen Sie Provisionszahlungen von einem kanarischen Unternehmen (ohne dort ansässig zu sein), unterliegen diese Provisionen in der Regel einer beschränkten Steuerpflicht in Spanien. Oft fällt ein pauschaler Quellensteuersatz (oft ca. 19 % bis 24 %) auf den Rechnungsbetrag an.
Da steuerliche Regelungen (insbesondere bei internationalen Provisionsgeschäften) komplex sein können, empfiehlt sich die Prüfung durch lokale Steuerberater. Informationen zu den Formularfristen und Details finden Sie bei den spanischen Finanzbehörden, zugänglich über das Finanzamt der Kanarischen Inseln (Agencia Tributaria Canaria).
