Genehmigungspflichtige Maßnahmen
Genehmigungspflichtige Maßnahmen auf den Kanarischen Inseln

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

  1. Rechtsgrundlagen:
    Das alte Raumordnungsgesetz von 1999 (Ley 9/1999) wurde durch das aktuelle Kanarische Bodengesetz (Ley 4/2017, de 13 de julio, del Suelo y de los Espacios Naturales Protegidos de Canarias) (https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2017-10295 ) ersetzt.
  2. Genehmigungsverfahren:
    Für kleinere Arbeiten/Instandhaltungen greift heute in der Regel die vereinfachte Verantwortliche Erklärung (Declaración Responsable) oder Bauanzeige (Comunicación Previa).
  3. Baukosten & Honorare:
    Die Baukosten pro Quadratmeter auf den Kanaren (speziell Teneriffa) wurden an das aktuelle Niveau angepasst (Steigerung der Material- und Arbeitskosten in den letzten Jahren). Auch Nebenkosten (Netzanschlussgebühren für Strom/Wasser sowie das ICIO-Steuer- und Gebührensystem von ca. 3–5 %) wurden aktualisiert.

Genehmigungspflichtige Maßnahmen auf den Kanarischen Inseln

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