Elektroarbeiten
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Elektroinstallation auf den Kanarischen Inseln – Ein Leitfaden für die Praxis

Die Elektroinstallation auf den Kanarischen Inseln unterliegt einem spezifischen Regelwerk, das sowohl die allgemeinen spanischen Vorschriften als auch die besonderen Gegebenheiten des Archipels berücksichtigt. Wer auf den Inseln baut, saniert oder eine Photovoltaikanlage installieren möchte, muss einige Besonderheiten beachten.

1. Das Fundament:

Das REBT 2002
Die technische Grundlage für jede Elektroinstallation in Spanien ist das Reglamento Electrotécnico de Baja Tensión (REBT) mit seinen Technischen Ergänzungsanweisungen (ITC-BT). Dieses Regelwerk, festgelegt im Real Decreto 842/2002, gilt selbstverständlich auch auf den Kanarischen Inseln .
Es definiert die Anforderungen für alle Bereiche – von der Vorhersage der Anschlussleistung (ITC-BT-10) über die Verbindungsanlagen (ITC-BT-12 bis -15) bis hin zu den Inneninstallationen (ITC-BT-25) und der Erdung (ITC-BT-18).

 

  1. Die insulare Besonderheit: Das Decreto 141/2009

Was die Kanarischen Inseln von anderen Regionen Spaniens unterscheidet, ist das Decreto 141/2009 vom 10. November 2009. Dieses Dekret der kanarischen Regierung regelt die Verwaltungsverfahren für die Ausführung und Inbetriebnahme elektrischer Anlagen in der Autonomen Gemeinschaft .

Die wichtigsten Punkte des Decreto 141/2009:

Genehmigungsverfahren:
Es legt fest, welche Anlagen eine volle Verwaltungsgenehmigung benötigen und für welche eine bloße Vorabanmeldung (Comunicación Previa) ausreicht .

Inspektionen:
Es definiert die Anforderungen an die Erst- und periodischen Inspektionen durch zugelassene Kontrollstellen (OCA). Besonders für Photovoltaikanlagen über 25 kW Leistung sind diese Pflicht, da sie als „feuchte Räume“ gelten .

Wartungsverträge:
Für bestimmte Anlagen, wie solche mit einer Leistung über 100 kW oder Photovoltaikanlagen mit Überschusseinspeisung, ist ein Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Installationsbetrieb vorgeschrieben .

Technische Dokumentation:
Es enthält die offiziellen Muster für technische Berichte, Zertifikate und die geforderten Projektdokumentationen .

Die drei Säulen der Inbetriebnahme
Das Decreto 141/2009 sieht für die Inbetriebnahme einer Anlage drei wesentliche Dokumente vor

Projekt oder technische Dokumentation:
Für kleinere Anlagen ausreichend, für komplexere oder leistungsstärkere Installationen ist ein vollständiges, von einem technischen Büro visiertes Projekt erforderlich.

Certificado de Dirección y Finalización de Obra:
Ein Zertifikat des technischen Leiters, das den ordnungsgemäßen Bau der Anlage bestätigt.

Certificado de Instalación:
Ein Zertifikat des ausführenden Installationsbetriebs.

 

  1. Der Netzbetreiber und seine Normen

Ein weiterer entscheidender Akteur ist der lokale Netzbetreiber. Auf den Kanarischen Inseln ist dies in der Regel UNELCO (Endesa). Die Anlagen müssen nicht nur den allgemeinen REBT-Normen, sondern auch den speziellen Normen des Netzbetreibers entsprechen .

Dies betrifft insbesondere die Verbindungsanlagen (Instalaciones de Enlace) – also den Teil der Installation von der öffentlichen Straße bis zum Zähler:

Cajas Generales de Protección (CGP):
Die Schutzgehäuse müssen bestimmte technische Spezifikationen erfüllen und von der Verwaltung zugelassen sein.

Cajas de Protección y Medida (CPM):
Die Kombination aus Schutz- und Messeinrichtung muss den Vorgaben des Netzbetreibers entsprechen .

Die Gehäuse müssen einen Schutzgrad von IP43 und IK 08 aufweisen und mit einem Dreiecksverschluss (11 mm) versehen sein.

 

  1. Die Besonderheiten des Inselstromnetzes

Die Kanarischen Inseln sind als Gebiet in äußerster Randlage der EU anerkannt. Jede der bewohnten Inseln verfügt über ein eigenständiges, isoliertes Stromnetz . Diese Insellage bringt spezifische Herausforderungen mit sich.

Höhere Kosten:
Die Stromerzeugung ist durch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die geringere Marktgröße teurer als auf dem spanischen Festland .

Schwache Netzstabilität:
Die Einspeisung erneuerbarer Energien muss sehr sorgfältig gesteuert werden, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden .

Besondere Anforderungen an die Planung:
Die Planung von Energieanlagen, insbesondere von Windparks, unterliegt einem speziellen Konzessionsverfahren, das die begrenzte Netzaufnahmekapazität berücksichtigt .

 

  1. Besonderheiten bei Photovoltaikanlagen

Die Installation von Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung (Autoconsumo) ist auf den Kanaren stark im Kommen. Hier sind einige spezifische Punkte zu beachten:

Urbanistische Zulässigkeit:
Die Installation von Solarmodulen auf Dächern ist in vielen Fällen vereinfacht. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 ist die Installation auf Dächern von Gebäuden in fast allen Kategorien von ländlichem Bauland (suelo rústico) als Nutzung von öffentlichem und sozialem Interesse zulässig . Auf Dächern bestehender Gebäude können sogar bis zu 100 % der Dachfläche belegt werden .

Genehmigung:
Für Anlagen ohne Überschusseinspeisung ist oft nur eine Vorabanmeldung erforderlich, während größere Anlagen mit Überschusseinspeisung eine administrative Genehmigung benötigen .

 

  1. Fazit
    Die Elektroinstallation auf den Kanarischen Inseln ist kein Hexenwerk, erfordert aber eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung von drei Ebenen:
    • Die technischen Normen des nationalen REBT.
    • Die verwaltungsrechtlichen Vorschriften des kanarischen Decreto 141/2009.
    • Die besonderen Anforderungen des lokalen Netzbetreibers.

    Wer diese Punkte beachtet und frühzeitig mit den zuständigen Behörden und einem ortskundigen Elektrofachbetrieb zusammenarbeitet, kann sicherstellen, dass die Installation sicher, gesetzeskonform und zukunftsfähig ist.


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